Aus unserer ArbeitAuf diesen Seiten möchten wir Sie über Aktuelles und Bemerkenswertes aus der Tätigkeit unseres Büros und aus dem Baubereich informieren. |
EnergieeinsparverordnungEnEV 2002: Die Energieeinsparverordnung, kurz EnEV, trat erstmals am 01.02.2002 in Kraft. Sie löste die Wärmeschutzverordnung von 1995 und die Heizanlagenverordnung ab und fasste beide Verordnungen zusammen. Damit wurden erstmals die architektonischen und bautechnischen Gegebenheiten der Gebäudehülle mit den anlagen- und energietechnischen Aspekten der Heizung und Warmwasserbereitung zusammen betrachtet und bewertet.Weiterhin wurde das Anforderungsniveau an den Wärmeschutz gegenüber der Wärmeschutzverordnung von 1995 erhöht. Als zusätzliches Kriterium wurde neben den Verlusten der Gebäudehülle der Primärenergieverbrauch des Gebäudes eingeführt. Die entsprechenden Nachweise mussten für Neubauten erbracht werden. |
| EnEV 2004: Nach den ersten Erfahrungen bei der Anwendung der neuen Verordnung in der Praxis musste eine Reihe von angeschlossenen Normen korrigiert werden. Die Verweise auf die geänderten Normen sowie redaktionelle Klarstellungen und Verdeutlichungen im Verordnungstext wurden in der so genannten Reparaturnovelle vom Dezember 2004 veröffentlicht. |
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EnEV 2007: Die dritte Version der EnEV setzt die europäische Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden um und findet nicht nur wie bisher auf Neubauten sondern auch im Gebäudebestand Anwendung.
Mit ihr wird ein Energieausweis eingeführt, der den Vergleich des Energieverbrauchs von Gebäuden für Käufer oder Mieter erleichtern soll. Für Wohnbauten brachte die neue Verordnung nur wenige Änderungen. Wohnbauten sind grundsätzlich mit Innentemperaturen ≥ 19°C beheizt. Niedrigbeheizte Wohngebäude mit 16°C ≤ θ < 19°C sind entfallen. Werden Wohnhäuser gekühlt, ist dies im Nachweis zu berücksichtigen. Für Nichtwohn-Gebäude, also z.B. für Büro- oder Fertigungsgebäude, wird unter anderem auch der Energieverbrauch für Kühlung und Beleuchtung mit in die Bilanzierung einbezogen. Die Bilanzierung wird nach DIN V 18599 durchgeführt. |
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EnEV 2009: Die neue EnEV 2009 ist seit dem 01.10.2009 in Kraft. Gegenüber der alten EnEV 2007 hat es folgende Änderungen gegeben.
Mit der neuen EnEV 2009 wird das Anforderungsniveau an Neu- und Bestandsbauten in einem ersten Schritt gegenüber der EnEV 2007 um ca. 30% verschärft. Eine zweite Stufe der Verschärfung soll - wie in Meseberg vom Kabinett verabschiedet - mit der EnEV 2012 umgesetzt werden. Die Nachrüstpflichten bei Anlagen und Gebäuden werden ausgeweitet. Jetzt sind auch Eigentümer von selbst genutzten Ein- und Zweifamilienhäusern zur Nachrüstung verpflichtet. Die Einhaltung der Nachrüstungspflicht soll durch die Bezirksschornsteinfegermeister überprüft werden. Nachstromspeicherheizungen werden stufenweise außer Betrieb genommen. Weiterhin gibt es für Wohngebäude ein neues Berechnungsverfahren. Der maximal zulässige Primärenergiebedarf wird nicht mehr aus einer einfachen Beziehung aus dem A/V-Verhältnis abgeleitet, sondern individuell anhand eines Referenzgebäudes ermittelt. Alternativ zu den bekannten Bilanzierungsverfahren nach DIN V 4108-2 und 4701-10 wird ein neues Bilanzierungsverfahren nach DIN V 18599 eingeführt. Es besteht Wahlfreiheit in Bezug auf das Bilanzierungsverfahren. Nicht-Wohngebäude sind nach wie vor nach DIN V 18599 zu bilanzieren. |
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